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Allgemeine Geschäftsbedingungen der HeavenHR GmbH für Verträge mit Unternehmen

§ 1 Präambel

1.1. Die HeavenHR GmbH (nachfolgend “HeavenHR“), Rotberger Straße 3c, 12529 Schönefeld, ist der Inhaber sämtlicher urheberrechtlicher und sonstiger Nutzungs- und Verwertungsrechte an der Online Personalmanagementsoftware “HeavenHR“ (nachfolgend „Software“). Hierbei handelt es sich um eine Software zum Personalmanagement, welche die zusätzliche Anbindung von verwandten Funktionen und Dienstleistungen wie unter anderem Personalverwaltung, Urlaubsplanung, Lohnsteuerabrechnung, etc. ermöglicht. HeavenHR stellt diese Software mittels Fernzugriffs über das Internet (“Software-as-a-Service“, kurz “SaaS”) bereit.

1.2. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der HeavenHR GmbH für Verträge mit Unternehmen (nachfolgend „AGB“) regeln das Verhältnis zwischen der HeavenHR und Unternehmen, welche das Softwareangebot von HeavenHR in Anspruch nehmen (nachfolgend „Anwender“). Das Angebot von HeavenHR besteht in einer Software, die zur ausschließlichen Nutzung über das Internet bereitgestellt wird. Die Anwender organisieren ihr Personalmanagement über einen Unternehmens-Account der Software und halten zugleich ihre Mitarbeiter dazu an, einen Mitarbeiter-Account in der Software einzurichten und die Software ebenfalls zu nutzen.

1.3. Soweit über die Nutzung der Software hinaus für zusätzliche Leistungen besondere oder ergänzende Bedingungen vereinbart werden, gehen diese diesen AGB vor. Für die Nutzung zusätzlicher Leistungen werden zusätzliche gesonderte Verträge sowie die Zustimmung des Anwenders zu einer jeweils gesonderten Nutzungsvereinbarung notwendig, welche den auf Basis dieser AGB zwischen der HeavenHR und dem Anwender geschlossenen Vertrag nicht beeinträchtigt.

1.4. Allgemeine Vertrags- bzw. Geschäftsbedingungen des Anwenders werden, auch wenn diese Angebotsaufforderungen, Bestellungen, Annahmeerklärungen etc. beigefügt sind, nicht Vertragsinhalt, selbst wenn HeavenHR diesen Bedingungen nicht widersprochen hat.

§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsbeschreibung

2.1. Vertragsgegenstand ist die Bereitstellung der Software in einem Rechenzentrum zum Zugriff und zur Nutzung über das Internet als SaaS-Lösung sowie die Ermöglichung der Speicherung von Daten durch den Anwender auf Servern, die im Auftrag von HeavenHR betrieben werden („Hosting“). Individuelle Erweiterungen und Anpassungen der Funktionalität der Software sind, abgesehen von den Regelungen des Platin Packages in Ziffer 2.2, nicht Gegenstand des Leistungsumfangs und dieser Vereinbarung.

2.2. Die vertragsgegenständlichen Leistungen richten sich nach dem jeweils gewählten Package („Package“). Die verfügbaren Packages sowie der konkrete Leistungsumfang sind auf der Seite Preise auf unserer Internetseite abrufbar.

2.3. Die dem Vertrag zugrundeliegende Auswahl der Packages ist abhängig von der Anzahl der Mitarbeiter des Anwenders. Der Anwender kann die Auswahl der Packages bei monatlicher Zahlung jederzeit mit Wirkung für den Folgemonat ändern, vorausgesetzt, er berücksichtigt die Beschränkungen mit Blick auf die Mitarbeiterzahlen, wie sie auf der Seite Preise auf unserer Internetseite dargestellt sind. Bei jährlicher Zahlung ergibt sich eine Preisminderung. Die Pakete werden dabei für die Nutzungsdauer von einem Jahr gebucht. Eine Rückerstattung beim Wechsel in kostengünstigere Pakete (bei eventuell sinkenden Mitarbeiterzahlen) ist beim Kauf der Jahreslizenz grundsätzlich ausgeschlossen.

2.4. Sofern die Anzahl der Mitarbeiter des Anwenders die maximale Mitarbeiteranzahl eines gewählten Packages übersteigt, wird für den Folgemonat automatisch das jeweils nächst höhere Package für den Anwender aktiviert.

2.5. Die Übernahme einer Garantie für bestimmte Eigenschaften (Beschaffenheit) bedarf zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch HeavenHR.

2.6. Die angebotene Anwendung ist eine Standardsoftware. HeavenHR ist nicht verantwortlich für die Erfüllung von dem Anwender betreffenden rechtlichen und regulatorischen Anforderungen. Der Anwender hat die Aufgabe, HeavenHR auf Eignung zur Datenverarbeitung gemäß der für ihn relevanten rechtlichen und regulatorischen Anforderungen zu prüfen.

2.7. HeavenHR ist berechtigt, die hier geregelten Leistungen in Übereinstimmung mit der Datenschutzvereinbarung ganz oder teilweise durch Dritte als Unterauftragnehmer (Subunternehmer) zu erbringen. Unterlagen, Informationen und Daten des Anwenders und seiner Mitarbeiter dürfen zur Leistungserfüllung durch HeavenHR – soweit erforderlich – diesen Subunternehmern zugänglich gemacht werden.

2.8. HeavenHR übernimmt nicht, auch nicht teilweise die Personalverwaltung für den Auftraggeber, der für diese ausschließlich verantwortlich bleibt.

§ 3 Vertragsschluss

3.1. An einem Vertragsschluss interessierte Unternehmen können sich auf der Internetseite von HeavenHR unter www.heavenhr.com durch Angabe der Kontaktdaten ihres Unternehmens als Anwender registrieren. Im Rahmen dieses Registrierungsvorgangs bestätigt der Anwender diese AGB. Ob ein Vertragsschluss zwischen HeavenHR und dem Anwender zustande kommt, entscheidet HeavenHR durch den Versand eines Bestätigungslinks an den Anwender. Sobald der Anwender die E-Mail mit dem Bestätigungslink erhalten hat, kommt der Vertrag mit HeavenHR zustande.

3.2. HeavenHR behält sich vor, phasenweise Accounts für Testzwecke einzurichten. Diese können jederzeit ohne Einhaltung einer Frist durch HeavenHR gesperrt werden.

§ 4 Supportleistungen

Support-Anfragen können, in Abhängigkeit vom Leistungsumfang des gewählten Packages, telefonisch, per Chat oder Email gestellt werden. Support-Anfragen sind Fragen an die Support-Mitarbeiter der HeavenHR zur Software. Der Support zur Nutzung von HeavenHR beschränkt sich auf die Beantwortung von Fragen zur richtigen Anwendung und Einstellung, sowie Hilfestellung zu technischen Problemen der Software durch einen Support-Mitarbeiter.

§ 5 Vertragspflichten des Anwenders

5.1. Der Anwender wird alle zur Leistungserbringung und -abwicklung dieses Vertrages notwendigen Pflichten rechtzeitig, vollständig und fachlich ordnungsgemäß erfüllen. Er ist selbst für die Nutzung der Leistungen von HeavenHR, die ordnungsgemäße Verarbeitung seiner Daten und die erreichten Resultate verantwortlich. Dies beinhaltet auch die Erfüllung rechtlicher und regulatorischer Anforderungen an die Nutzung, Aufbewahrung und Archivierung von Anwenderdaten.

5.2. Dem Anwender obliegt es in eigener Verantwortung,

5.3. Der Anwender wird HeavenHR umgehend mitteilen, wenn die Anzahl seiner Mitarbeiter die zulässige Anzahl von Mitarbeitern eines Packages im Sinne der Ziffer 2.3 dieser AGB überschreitet.

5.4. Der Anwender wird die Vertragssoftware in keiner Weise missbräuchlich nutzen oder durch Dritte nutzen lassen und insbesondere keine Inhalte mit rechtswidrigen Inhalten übermitteln. Der Anwender wird auch jeden Versuch unterlassen, selbst oder durch nicht autorisierte Dritte Informationen oder Daten unbefugt abzurufen oder in Programme, die von HeavenHR betrieben werden, einzugreifen oder eingreifen zu lassen oder einzudringen. Soweit mehrere Mitarbeiter des Anwenders mit dem Personalmanagement befasst sein sollten, ermöglicht HeavenHR die Erstellung mehrerer Administratoren-Accounts in der Software.

5.5. Bei einem schwerwiegenden Verstoß des Anwenders gegen seine Verpflichtungen aus diesen AGB oder bei Verstoß gegen gesetzliche Regelungen sowie bei wiederholten Verstößen ist HeavenHR berechtigt, nach eigener Wahl die Nutzung der vertragsgegenständlichen Leistungen durch den Anwender ganz oder teilweise einzuschränken oder das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Hat der Anwender den Verstoß zu vertreten, so ist er HeavenHR gegenüber zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.

5.6. Der Anwender sorgt dafür, dass die vertragsgemäße Nutzung und Bereitstellung von Daten und Inhalten keine Rechte Dritter verletzt. Er ist verpflichtet vor einer Überlassung dieser Daten und Inhalte an HeavenHR zu prüfen, ob er diese wie vorgesehen nutzen darf, sich eventuell notwendiger Nutzungsrechte zu versichern bzw. erforderliche Einwilligungen Dritter einzuholen. Der Anwender stellt HeavenHR von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung der hiervor genannten Pflichten entstehen.

5.7. Macht ein Dritter eine Rechtsverletzung durch die vom Anwender bereitgestellten Daten oder Inhalte geltend, ist HeavenHR berechtigt, die Inhalte ganz oder vorläufig zu sperren, wenn ein durch objektive Anhaltspunkte gerechtfertigter Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Daten und/oder Inhalte besteht. HeavenHR wird den Anwender in diesem Fall auffordern, binnen einer angemessenen Frist den Rechtsverstoß einzustellen oder die Rechtmäßigkeit der Inhalte nachzuweisen. Kommt der Anwender dieser Aufforderung nicht nach, ist HeavenHR unbeschadet weiterer Rechte und Ansprüche berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Aufwendungen, die HeavenHR durch die genannten Maßnahmen entstehen, kann HeavenHR dem Anwender in Rechnung stellen. Hat der Anwender die Rechtsverletzung zu vertreten, wird er HeavenHR den daraus entstehenden Schaden ersetzen. Weitergehende Rechte bleiben vorbehalten.

5.8. Im Übrigen ist der Anwender verpflichtet, alle zur Erfüllung des Vertragszwecks erforderlichen Mitwirkungsleistungen unverzüglich und kostenlos vorzunehmen, insbesondere, wenn HeavenHR ihn dazu auffordert und die erforderlichen Maßnahmen einen angemessenen Aufwand nicht übersteigen.

5.9. Das Cloud-Material und HeavenHR-Materialien unterliegen den Exportbeschränkungen verschiedener Länder. Der Anwender willigt ein diese Materialien nicht ohne vorherige schriftliche Genehmigung von HeavenHR in Länder sowie an Personen oder Unternehmen zu exportieren, an die der Export gesetzlich verboten ist. Der Anwender ist verpflichtet, im Hinblick auf die Nutzung der Materialien die geltenden rechtlichen Bestimmungen des Landes, in dem er registriert ist, sowie die Bestimmungen anderer Länder zu beachten.

§ 6 Zugangsdaten

Der Anwender wird die ihm zugeordneten Nutzungs- und Zugangsberechtigungen sowie sonstige vereinbarte Identifikations- und Authentifikations-Sicherungen geheim halten, vor dem Zugriff durch Dritte schützen und nicht an unberechtigte Dritte weitergeben. Diese Daten sind durch geeignete und übliche Maßnahmen zu schützen. Passwörter müssen zur Sicherheit nicht nur vor der erstmaligen Benutzung der Software, sondern auch sonst in regelmäßigen Abständen geändert werden, um die Nutzung durch Unbefugte unter Verwendung anwendereigener Passwörter oder anwendereigener Infrastruktur zu verhindern. Passwörter sind so zu wählen, dass sie nicht einfach zu erraten, zu errechnen oder zu bestimmen sind. Der Anwender wird HeavenHR unverzüglich unterrichten, wenn der Verdacht besteht, dass die Zugangsdaten und/oder Kennwörter nicht berechtigten Dritten bekannt geworden sein könnten.

§ 7 Preise und Zahlungsbedingungen

7.1. Der Anwender zahlt für die Leistungen von HeavenHR nach diesen AGB einen monatlichen Betrag in Abhängigkeit des aktivierten Packages, welcher der Seite Preise auf unserer Internetseite entnommen werden kann.

7.2. Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer.

7.3. Dem Anwender stehen als Zahlungsmethoden das Lastschriftverfahren oder eine Zahlung auf Rechnung oder mittels Kreditkarte (Visa/Mastercard) zur Auswahl.

7.4. Alle Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen, bei Lastschrifteinzugsermächtigung innerhalb von 14 Tagen, ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Die Vorabinformation zum Einzug der Lastschrift wird dem Anwender, wenn sie nicht in der Rechnung enthalten ist, mindestens einen Tag vor Fälligkeit per Email an die von Ihm hinterlegte Email-Adresse gesendet.

7.5. Die Kosten für Lastschriften des Anwenders, welche von dessen Bank nicht eingelöst werden, sind vom Anwender zu tragen, wenn er dies zu vertreten hat. HeavenHR stellt im Falle einer zurückgegebenen Lastschrift einen pauschalen Betrag in Höhe von 11,00 EUR in Rechnung. Dem Anwender steht es frei, einen geringeren Schaden nachzuweisen.

7.6. Zahlungen werden auch bei anderslautenden Bestimmungen des Anwenders nach Wahl von HeavenHR auf bestehende Forderungen angerechnet. Eine Aufrechnung mit nicht anerkannten oder nicht rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen des Anwenders ist ausgeschlossen. Entsprechendes gilt für ein Zurückbehaltungsrecht des Anwenders.

7.7. Der HeavenHR ist zur Aussetzung der vertraglichen Leistungen berechtigt, wenn sich der Anwender im Zahlungsrückstand befindet und trotz ausdrücklicher Fristsetzung zur Ausgleichung der offenen Forderungen nicht zahlt.

7.8. Kommt der Anwender mit der Zahlung von mehr als einer Rechnung von HeavenHR in Verzug, werden auch alle anderen Rechnungen sofort fällig. Im Falle des Zahlungsverzuges kann der HeavenHR ohne weiteren Nachweis Zinsen in Höhe von 10 Prozentpunkten über dem maßgeblichen Basiszinssatz verlangen.

7.9. HeavenHR ist berechtigt, die Bonität des Anwenders mit den allgemein üblichen Mitteln zu überprüfen. Ergeben sich dabei Zweifel an der Bonität des Anwenders oder tritt sonst eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Anwenders ein, ist HeavenHR berechtigt, weitere Leistungen nur gegen Vorkasse auszuführen.

§ 8 Nutzungsbedingungen

8.1. Die Software ist urheberrechtlich geschützt. Die Urheberrechte, Patentrechte, Markenrechte und alle sonstigen Leistungsschutzrechte an der Software sowie an sonstigen Vertragsgegenständen stehen ausschließlich HeavenHR zu. Soweit die Rechte Dritten zustehen, hat HeavenHR entsprechende Nutzungsrechte.

8.2. HeavenHR räumt dem Anwender das nicht-ausschließliche, zeitlich auf die Laufzeit des Vertrages beschränkte, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht zur Nutzung der Software im in diesen AGB eingeräumten Umfang ein.

8.3. Der Anwender ist nicht berechtigt, die Software von Dritten nutzen zu lassen oder Dritten zugänglich zu machen, insbesondere ist es dem Anwender nicht erlaubt, die Software oder Teile hiervon zu vervielfältigen, zu veräußern, zu übersetzen, zu bearbeiten, zu ändern, zu dekompilieren, zu reverse-engineeren oder zu disassemblieren oder jeglichen Teil der Software zu benutzen, um eine separate Applikation zu erstellen oder diese Handlungen durch Dritte durchführen zu lassen, soweit es das Urheberrechtsgesetz nicht gestattet.

8.4. Falls der Anwender ein Testnutzer ist, gewährt HeavenHR eine einfache Lizenz zu Testzwecken, die nicht übertragen, nicht abgetreten und nicht unterlizenziert werden darf.

§ 9 Gewährleistung für Softwareelemente und Test-Zugänge

9.1. Falls der Anwender ein Testnutzer ist, gewährt HeavenHR eine einfache Lizenz zu Testzwecken, die nicht übertragen, nicht abgetreten und nicht unterlizenziert werden darf.

9.2. Die Software steht an sieben Tagen die Woche jeweils 24 Stunden zur Verfügung („Betriebszeit“). Die durchschnittliche Verfügbarkeit („durchschnittliche Verfügbarkeit“) während der Betriebszeit beträgt mindestens 98 % im Jahresmittel. Verfügbarkeit ist die Möglichkeit des Anwenders, die wesentlichen Funktionalitäten der Software zu nutzen. Nicht zur Nichtverfügbarkeit zählen Wartungszeiten sowie Einschränkungen oder Ausfälle der Software aufgrund von Umständen, die nicht im Einfluss- und Verantwortungsbereich von HeavenHR liegen (Verschulden Dritter, Störung von Telekommunikationsleitungen, höhere Gewalt, etc.).

9.3. Eine Kündigung des Anwenders gem. § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs ist erst zulässig, wenn HeavenHR ausreichende Gelegenheit zur Mängelbeseitigung gegeben wurde und diese fehlgeschlagen ist. Von einem Fehlschlagen der Mängelbeseitigung ist erst auszugehen, wenn diese unmöglich ist, wenn sie von HeavenHR verweigert oder in unzumutbarer Weise verzögert wird, wenn begründete Zweifel bezüglich der Erfolgsaussichten bestehen oder wenn aus anderen Gründen eine Unzumutbarkeit für den Anwender gegeben ist.

9.4. Der Anwender kann bei etwaigen Mängeln der Software die Vergütung gemäß Ziffer 7.1 nicht mindern. Ein eventuell bestehendes Recht zur Rückforderung unter Vorbehalt gezahlter Vergütung bleibt jedoch unberührt.

9.5. HeavenHR weist den Kunden darauf hin, dass Einschränkungen oder Beeinträchtigungen der Software entstehen können, die außerhalb des Einflussbereichs von HeavenHR liegen. Hierunter fallen insbesondere Handlungen von Dritten, die nicht im Auftrag von HeavenHR handeln, von HeavenHR nicht beeinflussbare technische Bedingungen des Internets sowie höhere Gewalt. Auch die vom Anwender genutzte Hard- und Software und technische Infrastruktur kann Einfluss auf die Leistungen von HeavenHR haben. Soweit derartige Umstände Einfluss auf die Verfügbarkeit oder Funktionalität der von HeavenHR erbrachten Leistung haben, hat dies keine Auswirkung auf die Vertragsgemäßheit der erbrachten Leistungen.

§ 10 Haftung

10.1. HeavenHR haftet nicht für Schäden des Anwenders, soweit sie nicht aus der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten resultieren. Als vertragswesentliche Pflichten gelten jene Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Anwender regelmäßig vertrauen darf. Auch die Haftung für Folgeschäden, insbesondere auf entgangenen Gewinn oder Ersatz von Schäden Dritter, wird ausgeschlossen, soweit HeavenHR kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

10.2. Soweit Leistungen in Räumen und mit Mitteln Dritter erbracht werden, ohne, dass diese Erfüllungsgehilfen von HeavenHR sind, haftet HeavenHR für hieraus entstehende Schäden ebenfalls nicht.

10.3. Die Gesamthaftung von HeavenHR hinsichtlich Angelegenheiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen Bestimmungen ergeben, ist auf EUR 1.000,00 oder den vom Anwender während des dreimonatigen Zeitraums vor dem Ereignis, auf das die Haftung zurückzuführen ist, für kostenpflichtige Funktionen der Software bezahlten Gesamtbetrag beschränkt, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Diese Beschränkung gilt selbst dann, wenn HeavenHR auf die Möglichkeit hingewiesen wurde, dass die Haftung den Betrag übersteigt, und wenn ein beschränktes Rechtsmittel seinen wesentlichen Zweck verfehlt. Die Haftung von HeavenHR für unvorhersehbare oder für diesen Vertrag atypische Schäden und für mittelbare Schäden bzw. Folgeschäden ist ausgeschlossen.

10.4. Die vorgenannten Haftungsausschlüsse gelten nicht für eine Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer mindestens fahrlässigen Pflichtverletzung von HeavenHR oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines Erfüllungsgehilfen von HeavenHR beruhen. Die vorgenannten Haftungsausschlüsse gelten ebenfalls nicht für eine Haftung für sonstige Schäden, die auf einer mindestens grob fahrlässigen Pflichtverletzung von HeavenHR oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines Erfüllungsgehilfen von HeavenHR beruhen. Zudem wird die verschuldensunabhängige Haftung von HeavenHR für anfängliche Sachmängel an der Software ausgeschlossen.

§ 11 Kündigung

11.1. Der Vertrag tritt mit der Bestätigung durch HeavenHR in Kraft. Die Laufzeit ist unbeschränkt.

11.2. Das Vertragsverhältnis kann bei monatlicher Zahlungsweise von beiden Vertragspartnern mit einer Frist von 1 Monat zum Monatsende gekündigt werden. Bei jährlicher Zahlungsweise kann zum nächsten fälligen Zahlungstermin mit einer Frist von 6 Wochen gekündigt werden.

11.3. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Bei der Nutzung der Software im Package Starter behält sich HeavenHR das Recht vor, bei Nichtnutzung oder Inaktivität eines Accounts diesen mit einer Frist von vier Wochen zu kündigen.

11.4. Im Falle der Kündigung ist HeavenHR berechtigt, vier Wochen nach Vertragsende die hinterlegten Daten von seinen Servern zu entfernen, nachdem dem Anwender zuvor die Möglichkeit zur Datensicherung gegeben wurde.

11.5. Alle Kündigungen nach diesem Vertrag haben in Textform zu erfolgen, um wirksam zu sein.

§ 12 Vertragsvorlagen, elektronische Unterschrift

12.1. HeavenHR stellt den Anwendern seiner Software Vorlagen für Arbeitsverträge zur Verfügung. Diese können durch individuelle Anpassungen innerhalb der Software durch variable Felder nach den Wünschen des Anwenders verändert werden. Zudem kann der Anwender auch eigene Vertragsvorlagen hochladen.

12.2. Die Nutzung der Vertragsvorlagen entbindet den Anwender nicht von der sorgfältigen eigenverantwortlichen Prüfung. Die Vorlagen sind nur ein Vorschlag für eine mögliche Regelung. Viele Festlegungen sind frei vereinbar. Vor einer Übernahme des unveränderten Inhaltes der von HeavenHR bereitgehaltenen Vorlagen muss daher im eigenen Interesse vom Anwender genau überlegt werden, ob und in welchen Teilen gegebenenfalls eine Anpassung an die konkret zu regelnde Situation und die Rechtsentwicklung erforderlich ist. Auf diesen Vorgang hat HeavenHR keinen Einfluss und kann daher naturgemäß für die Auswirkungen auf die Rechtsposition der Vertragsparteien eines Arbeitsvertrages keine Haftung übernehmen. Zwar wurden die von HeavenHR zur Verfügung gestellten Vertragsvorlagen mit größter Sorgfalt erstellt, dennoch erheben sie keinen Anspruch auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Passgenauigkeit im Hinblick auf die individuelle Situation zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

12.3. Der Vertragsschluss und die Vertragsbedingungen sind ausschließlich Sache der den Arbeitsvertrag schließenden Parteien. Die Parteien entscheiden allein über den zwischen ihnen vereinbarten Vertragsinhalt. Dem Anwender obliegt die eigenständige Verpflichtung und er allein ist dafür verantwortlich, die ausgefüllten Formulare selbst sorgfältig zu prüfen.

12.4. HeavenHR weist den Anwender darauf hin, dass es im Hinblick auf den Vertragsabschluss bei bestimmten Vertragsgegenständen ein gesetzliches Schriftformerfordernis gibt. Lediglich mit elektronischer Unterschrift unterzeichnete Arbeitsverträge entsprechen daher unter Umständen (bspw. bei befristeten Arbeitsverträgen) nicht den gesetzlichen Formerfordernissen. Es obliegt daher allein dem Anwender, sorgfältig zu prüfen, inwieweit es ergänzend zur Vertragsdokumentation in der vertragsgegenständlichen Software zur Wirksamkeit des Arbeitsvertrages auch einer schriftlich unterzeichneten Vertragsversion bedarf.

§ 13 Nebenabreden, Schriftformerfordernis

13.1. Die AGB regeln abschließend und vollständig die gegenseitigen Vertragspflichten.

13.2. Die nach den vertraglichen Regelungen vorgesehenen sowie im sonstigen Geschäftsverlauf notwendig werdenden Mitteilungen und Erklärungen einer Vertragspartei dieser AGB können grundsätzlich auch an die Online-Adresse der anderen Vertragspartei wirksam übermittelt werden.

13.3. HeavenHR ist zu Änderungen der AGB und sonstiger Bedingungen berechtigt. Über Änderungen informiert HeavenHR den Kunden zwei Wochen im Voraus per E-Mail. HeavenHR wird diese Änderungen nur aus triftigen Gründen durchführen, insbesondere aufgrund neuer technischer Entwicklungen, Änderungen der Rechtsprechung oder sonstigen gleichwertigen Gründen. Wird durch die Änderung das vertragliche Gleichgewicht zwischen den Parteien erheblich gestört, bedarf sie der Zustimmung des Anwenders.

13.4. Einseitige Änderungen dieser AGB durch HeavenHR werden dann Vertragsinhalt, wenn sie dem Anwender von HeavenHR in Textform bekannt gegeben worden sind, der Anwender nicht binnen zwei Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung ausdrücklich widersprochen hat und in der Änderungsmitteilung auf diese Folge hingewiesen worden ist.

13.5. HeavenHR behält sich vor, die Kosten für seine Dienste zukünftig ganz oder teilweise zu ändern. Eine damit verbundene Änderung der AGB wird HeavenHR selbstverständlich nicht einseitig vornehmen, sondern hierzu immer die Einwilligung des Anwenders einholen.

§ 14 Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten

Informationen zu Datenschutz und Datensicherheit sind hier in der Datenschutzvereinbarung zu finden.

§ 15 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

15.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

15.2. Gerichtsstand ist Berlin, wenn der Anwender Kaufmann ist und der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört oder der Anwender keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat und wenn kein ausschließlicher Gerichtsstand gegeben ist. HeavenHR ist jedoch berechtigt, den Anwender an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen. Bei Nicht-Kaufleuten gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

§ 16 Salvatorische Klausel

Bei Unwirksamkeit einzelner Klauseln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen des mit HeavenHR geschlossenen Vertrages wird die Gültigkeit der übrigen Regelungen hiervon nicht berührt. Eine ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine solche ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg der unwirksamen Regelung und der Intention der Parteien möglichst nahekommt. Dasselbe gilt im Falle einer Regelungslücke.

Stand: 11/2016

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