1.1. Die HeavenHR GmbH (nachfolgend “HeavenHR“), Rotberger Straße 3c, 12529 Schönefeld, ist der urheberrechtliche Eigentümer der Online Personalmanagementsoftware “HeavenHR“ (nachfolgend „Software“). Hierbei handelt es sich um eine Personalmanagment Software, welche die zusätzliche Anbindungen von kostenfreien und kostenpflichtigen verwandten Funktionen und Dienstleistungen wie unter anderem Personalverwaltung, Urlaubsplanung, Lohnabrechnung, etc. ermöglicht. HeavenHR stellt diese Software mittels Fernzugriffs über das Internet (“Software-as-a-Service“, kurz “SaaS”) bereit.
1.2. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der HeavenHR GmbH für Verträge mit Mitarbeitern von Unternehmen (nachfolgend „AGB“) regeln das Verhältnis zwischen der HeavenHR und Mitarbeitern von Unternehmen, welche das Softwareangebot von HeavenHR für ihr Personalmanagement in Anspruch nehmen (nachfolgend „Anwender“). Das Angebot von HeavenHR besteht in einer Software, die zur ausschließlichen Nutzung über das Internet bereitgestellt wird. Die Unternehmen organisieren ihr Personalmanagement über einen Unternehmens-Account der Software und halten ihre Mitarbeiter dazu an, sich mit einem Mitarbeiter-Account in der Software als Anwender zu registrieren und die Software ebenfalls zu nutzen.
1.3. Soweit über die Nutzung der Software hinaus für zusätzliche, kostenpflichtige Leistungen besondere oder ergänzende Bedingungen vereinbart werden, gehen diese diesen AGB vor. Für die Nutzung kostenpflichtiger Leistungen ist die Zustimmung des Anwenders zu einer jeweils gesonderten Nutzungsvereinbarung notwendig, welche den auf Basis dieser AGB zwischen der HeavenHR und dem Anwender geschlossenen Nutzungsvertrag nicht beeinträchtigt. Für kostenpflichtige Angebote werden zusätzliche gesonderte Verträge vereinbart.
1.4. Allgemeine Vertrags- bzw. Geschäftsbedingungen des Anwenders werden, auch wenn diese Angebotsaufforderungen, Bestellungen, Annahmeerklärungen etc. beigefügt sind, nicht Vertragsinhalt, selbst wenn HeavenHR diesen Bedingungen nicht widersprochen hat.
2.1. Vertragsgegenstand ist die kostenlose Bereitstellung der Software in einem Rechenzentrum zum Zugriff und zur Nutzung über das Internet als SaaS-Lösung sowie die Ermöglichung der Speicherung von Daten durch den Anwender auf Servern, die im Auftrag von HeavenHR betrieben werden („Hosting“). Individuelle Erweiterungen und Anpassungen der Funktionalität der Software sind nicht Gegenstand des Leistungsumfangs und dieser Vereinbarung.
2.2. Die vertragsgegenständlichen kostenlosen Leistungen umfassen ein individuelles Mitarbeiterportal, welches folgende Funktionen bereithält:
2.3. Die Übernahme einer Garantie für bestimmte Eigenschaften (Beschaffenheit) bedarf zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch HeavenHR.
2.4. Die angebotene Anwendung ist eine Standardsoftware. HeavenHR ist nicht verantwortlich für die Erfüllung von den Anwender betreffenden rechtlichen und regulatorischen Anforderungen. Der Anwender hat die Aufgabe HeavenHR auf Eignung zur Datenverarbeitung gemäß der für ihn relevanten rechtlichen und regulatorischen Anforderungen zu prüfen.
2.5. HeavenHR ist berechtigt, die hier geregelten Leistungen in Übereinstimmung mit der Datenschutzvereinbarung ganz oder teilweise durch Dritte als Unterauftragnehmer (Subunternehmer) zu erbringen. Unterlagen, Informationen und Daten des Anwenders seines Arbeitgebers dürfen zur Leistungserfüllung durch HeavenHR – soweit erforderlich – diesen Subunternehmern zugänglich gemacht werden.
3.1. Ein Mitarbeiter bzw. künftiger Mitarbeiter eines Unternehmens kann Anwender der Software werden, indem das Unternehmen ihm über die Software eine Einladungsemail sendet. Folgt der Mitarbeiter bzw. künftige Mitarbeiter dem in dieser Email enthaltenen Link, kann er sich unter Angabe seiner Kontaktdaten als Anwender registrieren. Im Rahmen dieses Registrierungsvorgangs hat der Anwender diese AGB zu bestätigen. Ob ein Vertragsschluss zwischen HeavenHR und dem Mitarbeiter bzw. künftigen Mitarbeiter zustande kommt, entscheidet HeavenHR durch den Versand der Zugangsdaten an den Mitarbeiter. Sobald der Mitarbeiter seine Zugangsdaten erhalten hat, kommt der Vertrag mit HeavenHR zustande.
3.2. HeavenHR behält sich vor, phasenweise Accounts für Testzwecke einzurichten. Diese können jederzeit ohne Einhaltung einer Frist durch HeavenHR gesperrt werden.
Wenn Sie als Anwender Verbraucher sind, steht Ihnen folgendes gesetzliches Widerrufsrecht zu. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, das weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet wird.
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, der HeavenHR GmbH, Rotberger Straße 3c, 12529 Schönefeld, E-Mail: hilfe@heavenhr.de mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandten Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Support-Anfragen können telefonisch, per Chat oder Email gestellt werden. Support-Anfragen sind Fragen an die Support-Mitarbeiter der HeavenHR zur Software. Der Support zur kostenlosen Nutzung von HeavenHR beschränkt sich auf die Beantwortung von Fragen zur richtigen Anwendung und Einstellung, sowie Hilfestellung zu technischen Problemen der Software durch einen Support-Mitarbeiter.
6.1. Der Anwender wird alle zur Leistungserbringung und -abwicklung dieses Vertrages notwendigen Pflichten rechtzeitig, vollständig und fachlich ordnungsgemäß erfüllen. Er ist selbst für die Nutzung der Leistungen von HeavenHR, die ordnungsgemäße Verarbeitung seiner Daten und die erreichten Resultate verantwortlich. Dies beinhaltet auch die Erfüllung rechtlicher und regulatorischer Anforderungen an die Nutzung, Aufbewahrung und Archivierung von Anwenderdaten.
6.2. Dem Anwender obliegt es in eigener Verantwortung,
6.3. Der Anwender wird die Vertragssoftware in keiner Weise missbräuchlich nutzen oder durch Dritte nutzen lassen und insbesondere keine Inhalte mit rechtswidrigen Inhalten übermitteln. Der Anwender wird auch jeden Versuch unterlassen, selbst oder durch nicht autorisierte Dritte Informationen oder Daten unbefugt abzurufen oder in Programme, die von HeavenHR betrieben werden, einzugreifen oder eingreifen zu lassen oder einzudringen.
6.4. Bei einem schwerwiegenden Verstoß des Anwenders gegen seine Verpflichtungen aus diesen AGB oder bei Verstoß gegen gesetzliche Regelungen sowie bei wiederholten Verstößen ist HeavenHR berechtigt, nach eigener Wahl die Nutzung der vertragsgegenständlichen Leistungen durch den Anwender ganz oder teilweise einzuschränken oder das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Hat der Anwender den Verstoß zu vertreten, so ist er HeavenHR gegenüber zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
6.5. Der Anwender sorgt dafür, dass die vertragsgemäße Nutzung und Bereitstellung von Daten und Inhalten keine Rechte Dritter verletzt. Er ist verpflichtet vor einer Überlassung dieser Daten und Inhalte an HeavenHR zu prüfen, ob er diese wie vorgesehen nutzen darf, sich eventuell notwendiger Nutzungsrechte zu versichern bzw. erforderliche Einwilligungen Dritter einzuholen. Der Anwender stellt HeavenHR von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung der hiervor genannten Pflichten entstehen.
6.6. Macht ein Dritter eine Rechtsverletzung durch die vom Anwender bereitgestellten Daten oder Inhalte geltend, ist HeavenHR berechtigt, die Inhalte ganz oder vorläufig zu sperren, wenn ein durch objektive Anhaltspunkte gerechtfertigter Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Daten und/oder Inhalte besteht. HeavenHR wird den Anwender in diesem Fall auffordern, binnen einer angemessenen Frist den Rechtsverstoß einzustellen oder die Rechtmäßigkeit der Inhalte nachzuweisen. Kommt der Anwender dieser Aufforderung nicht nach, ist HeavenHR unbeschadet weiterer Rechte und Ansprüche berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Aufwendungen, die HeavenHR durch die genannten Maßnahmen entstehen, kann HeavenHR dem Anwender in Rechnung stellen. Hat der Anwender die Rechtsverletzung zu vertreten, wird er HeavenHR den daraus entstehenden Schaden ersetzen. Weitergehende Rechte bleiben vorbehalten.
6.7. Im Übrigen ist der Anwender verpflichtet, alle zur Erfüllung des Vertragszwecks erforderlichen Mitwirkungsleistungen unverzüglich und kostenlos vorzunehmen, insbesondere, wenn HeavenHR ihn dazu auffordert und die erforderlichen Maßnahmen einen angemessenen Aufwand nicht übersteigen.
6.8. Das Cloud-Material und HeavenHR-Materialien unterliegen den Exportbeschränkungen verschiedener Länder. Der Anwender willigt ein diese Materialien nicht ohne vorherige schriftliche Genehmigung von HeavenHR in Länder sowie an Personen oder Unternehmen zu exportieren, an die der Export gesetzlich verboten ist. Der Anwender ist verpflichtet, im Hinblick auf die Nutzung der Materialien die geltenden rechtlichen Bestimmungen des Landes, in dem er registriert ist, sowie die Bestimmungen anderer Länder zu beachten.
Der Anwender wird die ihm zugeordnete Nutzungs-und Zugangsberechtigung sowie sonstige vereinbarte Identifikations- und Authentifikations-Sicherungen geheim halten, vor dem Zugriff durch Dritte schützen und nicht an unberechtigte Dritte weitergeben. Diese Daten sind durch geeignete und übliche Maßnahmen zu schützen. Das Passwort muss zur Sicherheit nicht nur vor der erstmaligen Benutzung der Software, sondern auch sonst in regelmäßigen Abständen geändert werden, um die Nutzung durch Unbefugte unter Verwendung anwendereigener Passwörter oder anwendereigener Infrastruktur zu verhindern. Passwörter sind so zu wählen, dass sie nicht einfach zu erraten, zu errechnen oder zu bestimmen sind. Der Anwender wird HeavenHR unverzüglich unterrichten, wenn der Verdacht besteht, dass die Zugangsdaten und/oder Kennwörter nicht berechtigten Dritten bekannt geworden sein könnten.
Die Nutzung der in diesen AGBs geregelten Grundfunktionen von HeavenHR ist kostenlos. HeavenHR, ihre Schwestergesellschaften und Partner sind berechtigt für mithilfe der Software zusätzlich angebotene Funktionen, Produkte, Produktelemente oder Dienstleistungen Gebühren zu erheben. Für die Nutzung kostenpflichtiger Angebote muss der Anwender einer gesonderten Nutzungsvereinbarung zustimmen, welche von diesem mit HeavenHR geschlossenen Vertrag unabhängig ist und den Bestimmungen dieser AGB vorgehen. Für kostenpflichtige Angebote werden zusätzliche gesonderte Verträge vereinbart.
9.1. Die Software ist urheberrechtlich geschützt. Die Urheberrechte, Patentrechte, Markenrechte und alle sonstigen Leistungsschutzrechte an der Software sowie an sonstigen Vertragsgegenständen stehen ausschließlich HeavenHR zu. Soweit die Rechte Dritten zustehen, hat HeavenHR entsprechende Nutzungsrechte.
9.2. HeavenHR räumt dem Anwender das nicht-ausschließliche, zeitlich auf die Laufzeit des Vertrages beschränkte, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht zur Nutzung der Software im in diesen AGB eingeräumten Umfang ein.
9.3. Der Anwender ist nicht berechtigt, die Software von Dritten nutzen zu lassen oder Dritten zugänglich zu machen, insbesondere ist es dem Anwender nicht erlaubt, die Software oder Teile hiervon zu vervielfältigen, zu veräußern, zu übersetzen, zu bearbeiten, zu ändern, zu dekompilieren, zu reverse-engineeren oder zu disassemblieren oder jeglichen Teil der Software zu benutzen, um eine separate Applikation zu erstellen oder diese Handlungen durch Dritte durchführen zu lassen, soweit es das Urheberrechtsgesetz nicht gestattet.
9.4. Falls der Anwender ein Testnutzer ist, gewährt HeavenHR eine einfache Lizenz zu Testzwecken, die nicht übertragen, nicht abgetreten und nicht unterlizenziert werden darf.
Die Software wird in ihrem gegenwärtigen Zustand zur Verfügung gestellt. HeavenHR übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Software störungs- oder fehlerfrei verwendet werden kann. Sämtliche Gewährleistung von HeavenHR für kostenfreie Softwareelemente und Test-Zugänge ist vorbehaltlich der Bestimmungen in § 11 dieser AGB ausgeschlossen.
11.1. HeavenHR haftet nicht für Schäden des Anwenders, soweit sie nicht aus der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten resultieren. Als vertragswesentliche Pflichten gelten jene Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Anwender regelmäßig vertrauen darf. Auch die Haftung für Folgeschäden, insbesondere auf entgangenen Gewinn oder Ersatz von Schäden Dritter, wird ausgeschlossen, soweit HeavenHR kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
11.2. Soweit Leistungen in Räumen und mit Mitteln Dritter erbracht werden, ohne, dass diese Erfüllungsgehilfen von HeavenHR sind, haftet HeavenHR für hieraus entstehende Schäden ebenfalls nicht.
11.3. Die vorgenannten Haftungsausschlüsse gelten nicht für eine Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer mindestens fahrlässigen Pflichtverletzung von HeavenHR oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines Erfüllungsgehilfen von HeavenHR beruhen. Die vorgenannten Haftungsausschlüsse gelten ebenfalls nicht für eine Haftung für sonstige Schäden, die auf einer mindestens grob fahrlässigen Pflichtverletzung von HeavenHR oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines Erfüllungsgehilfen von HeavenHR beruhen. Zudem wird die verschuldensunabhängige Haftung von HeavenHR für anfängliche Sachmängel an der Software ausgeschlossen.
12.1. Der Vertrag tritt mit der Bestätigung durch HeavenHR in Kraft. Die Laufzeit ist unbeschränkt.
12.2. Das Vertragsverhältnis für kostenfreie Leistungen kann von beiden Vertragspartnern mit folgenden Fristen gekündigt werden: HeavenHR kann den Vertrag mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende kündigen. Der Anwender kann den Vertrag jederzeit kündigen.
12.3. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Bei der Nutzung der kostenlosen Funktionen behält sich HeavenHR das Recht vor, bei Nichtnutzung oder Inaktivität eines Accounts diesen mit einer Frist von vier Wochen zu kündigen.
12.4. Im Falle der Kündigung ist HeavenHR berechtigt, vier Wochen nach Vertragsende die hinterlegten Daten von seinen Servern zu entfernen, nachdem dem Anwender zuvor die Möglichkeit zur Datensicherung gegeben wurde.
12.5. Alle Kündigungen nach diesem Vertrag haben in Textform zu erfolgen, um wirksam zu sein.
13.1. HeavenHR stellt den Anwendern seiner Software Vorlagen für Arbeitsverträge zur Verfügung. Diese können durch individuelle Anpassungen innerhalb der Software durch variable Felder nach den Wünschen des Anwenders verändert werden. Zudem kann der Anwender auch eigene Vertragsvorlagen hochladen.
13.2. Die Nutzung der Vertragsvorlagen entbindet den Anwender nicht von der sorgfältigen eigenverantwortlichen Prüfung. Die Vorlagen sind nur ein Vorschlag für eine mögliche Regelung. Viele Festlegungen sind frei vereinbar. Vor einer Übernahme des unveränderten Inhaltes der von HeavenHR bereitgehaltenen Vorlagen muss daher im eigenen Interesse vom Anwender genau überlegt werden, ob und in welchen Teilen gegebenenfalls eine Anpassung an die konkret zu regelnde Situation und die Rechtsentwicklung erforderlich ist. Auf diesen Vorgang hat HeavenHR keinen Einfluss und kann daher naturgemäß für die Auswirkungen auf die Rechtsposition der Vertragsparteien eines Arbeitsvertrages keine Haftung übernehmen. Zwar wurden die von HeavenHR zur Verfügung gestellten Vertragsvorlagen mit größter Sorgfalt erstellt, dennoch erheben sie keinen Anspruch auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Passgenauigkeit im Hinblick auf die individuelle Situation zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
13.3. Der Vertragsschluss und die Vertragsbedingungen sind ausschließlich Sache der den Arbeitsvertrag schließenden Parteien. Die Parteien entscheiden allein über den zwischen ihnen vereinbarten Vertragsinhalt. Dem Anwender obliegt die eigenständige Verpflichtung und er allein ist dafür verantwortlich, die ausgefüllten Formulare selbst sorgfältig zu prüfen.
13.4. Der Anwender trägt Sorge dafür, dass an ihn und seinen Arbeitgeber die nach den vertraglichen Regelungen vorgesehenen sowie im sonstigen Geschäftsverlauf notwendig werdenden Mitteilungen und Erklärungen einer Vertragspartei des jeweiligen Arbeitsvertrages an die Online-Adresse der jeweils anderen Vertragspartei wirksam übermittelt werden können.
13.5. HeavenHR weist den Anwender darauf hin, dass es im Hinblick auf den Vertragsabschluss bei bestimmten Vertragsgegenständen ein gesetzliches Schriftformerfordernis gibt. Lediglich mit elektronischer Unterschrift unterzeichnete Arbeitsverträge entsprechen daher unter Umständen (bspw. bei befristeten Arbeitsverträgen) nicht den gesetzlichen Formerfordernissen. Es obliegt daher allein dem Anwender, sorgfältig zu prüfen, inwieweit es ergänzend zur Vertragsdokumentation in der vertragsgegenständlichen Software zur Wirksamkeit des Arbeitsvertrages auch einer schriftlich unterzeichneten Vertragsversion bedarf.
14.1. Die AGB regeln abschließend und vollständig die gegenseitigen Vertragspflichten.
14.2. HeavenHR ist zu Änderungen der AGB und sonstiger Bedingungen berechtigt. Über Änderungen informiert HeavenHR den Kunden zwei Wochen im Voraus per E-Mail. HeavenHR wird diese Änderungen nur aus triftigen Gründen durchführen, insbesondere aufgrund neuer technischer Entwicklungen, Änderungen der Rechtsprechung oder sonstigen gleichwertigen Gründen. Wird durch die Änderung das vertragliche Gleichgewicht zwischen den Parteien erheblich gestört, bedarf sie der Zustimmung des Anwenders.
14.3. Einseitige Änderungen dieser AGB durch HeavenHR werden dann Vertragsinhalt, wenn sie dem Anwender von HeavenHR in Textform bekannt gegeben worden sind, der Anwender nicht binnen zwei Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung ausdrücklich widersprochen hat und in der Änderungsmitteilung auf diese Folge hingewiesen worden ist.
14.4. HeavenHR behält sich vor, seine Dienste zukünftig ganz oder teilweise kostenpflichtig anzubieten. Eine damit verbundene Änderung der AGB wird HeavenHR selbstverständlich nicht einseitig vornehmen, sondern hierzu immer die Einwilligung des Anwenders einholen.
Informationen zu Datenschutz und Datensicherheit sind hier in der Datenschutzvereinbarung zu finden.
16.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Von dieser Rechtswahl ausgenommen sind die zwingenden Verbraucherschutzvorschriften des Landes, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
16.2. Gerichtsstand ist Berlin, wenn der Anwender Kaufmann ist und der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört oder der Anwender keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat und wenn kein ausschließlicher Gerichtsstand gegeben ist. HeavenHR ist jedoch berechtigt, den Anwender an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen. Bei Nicht-Kaufleuten gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
Bei Unwirksamkeit einzelner Klauseln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen des mit HeavenHR geschlossenen Vertrages wird die Gültigkeit der übrigen Regelungen hiervon nicht berührt. Eine ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine solche ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg der unwirksamen Regelung und der Intention der Parteien möglichst nahe kommt. Dasselbe gilt im Falle einer Regelungslücke.
Stand: 03/2016