Arbeitszeugnis
Arbeitnehmer, die in einem Abhängigkeitsverhältnis mit dem Arbeitgeber
stehen, haben bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses rechtlich einen
Anspruch auf ein Arbeitszeugnis, wenn sie dieses einfordern (§ 109
GewO). Das Arbeitszeugnis muss wohlwollend, klar und verständlich
formuliert sein und in gedruckter Form ausgehändigt werden. Man
unterscheidet zwischen einem einfachem und einem qualifizierten
Zeugnis, welches mit seiner deutlich höheren Aussagekraft heutzutage
die Regel darstellt.
Einfaches Arbeitszeugnis:
- Personenbezogene Daten des Mitarbeiters
- Name und Anschrift des Arbeitgebers
- Angaben zu Art und Dauer der Beschäftigung
- Beschreibung der Tätigkeit, Einsatzbereich und Verantwortlichkeiten des Arbeitnehmers
Qualifiziertes Arbeitszeugnis:
- Ergänzt das einfache Zeugnis mit persönlichen und wertenden Formulierungen über den Angestellten
- Gesamtbeurteilung der Leistung und des Engagements
- Beurteilung der Arbeitsbereitschaft
- Nennen spezieller Fähigkeiten und Kenntnisse
- Erfolge oder Sonderaufgaben,die der Betriebsangehöriger übernommen hat.
- Beurteilung des (Sozial-) verhaltens
- Gründe für das Ausscheiden
- Schlusssatz: In diesem kann dem Mitarbeiter darüber hinaus für seinen weiteren Lebensweg beruflich
und privat viel Erfolg und Glück gewünscht werden.