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Wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich friedlich voneinander trennen, kann ein Aufhebungsvertrag die beste Lösung für beide Parteien sein. Im Gegensatz zu einer Kündigung, bei der das Arbeitsverhältnis einseitig aufgelöst wird, wird dieses in einem Aufhebungsvertrag ohne Kündigungsfrist und -schutz einvernehmlich aufgelöst. Hierfür ist die Schriftform erforderlich.